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Stellungnahme zum Referentenentwurf Frühstartrente

SoVD-Stellungnahme zu Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente

1 Kernbotschaften 

• Der Ansatz, möglichst früh mit der Altersvorsorge der Menschen zu beginnen, ist richtig. 

• Allerdings handelt es sich hierbei in erster Linie um ein Instrument zur Stärkung der privaten Altersvorsorge. Damit werden soziale Ungleichheiten im Alter weiter verschärft. 

• Der Umbau des Alterssicherungssystems hin zu mehr Kapitaldeckung wird fortgesetzt, sogar zementiert. 

• Es gelingt mit dem Referentenentwurf nicht – wie von der Alterssicherungskommission vorgeschlagen – eine Verknüpfung zu deren Empfehlungen herzustellen. 

• Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass mit der Frühstartrente tatsächlich alle Kinder ab dem sechsten Lebensjahr profitieren werden, unabhängig davon, ob sich die Eltern eine Altersvorsorge leisten können oder wollen. 

2 Zusammenfassung des Referentenentwurfs 

Ziel des Referentenentwurfs ist es, eine sogenannte Frühstartrente einzuführen und damit den „langfristigen Vermögensaufbau zur privaten Altersvorsorge für alle Kinder nutzbar zu machen“. Das heißt: Für jedes Kind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr (beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020) bis zum 18. Lebensjahr sollen pro Monat 10 Euro in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgefonds eingezahlt werden. Diese 10 Euro werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Es besteht für Dritte, zum Beispiel Eltern oder Großeltern, die Möglichkeit, diesen Betrag bis zu 6.840 Euro jährlich aufzustocken. Ab der Volljährigkeit soll das Depot in die staatlich geförderte Altersvorsorge überführt werden und kann so privat weiter bespart werden. Die Auszahlung soll nicht vor dem 65. Lebensjahr erfolgen. Die Erträge sollen bis zu dieser Auszahlungsphase steuerfrei sein. Es ist nicht vorgesehen, dass die Personen vorzeitig an das Ersparte herankommen. Schließen die Eltern für ihr Kind keinen individuellen Vertrag ab, erfolgt eine kollektive Anlage am Kapitalmarkt. Ein Vertrag kann dann auch später noch abgeschlossen und die Ansprüche übertragen werden (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr). Für Kinder, die bereits älter als sechs Jahre sind, können Eltern diesen Vertrag freiwillig abschließen. Den staatlichen Zuschuss von 10 Euro gibt es in diesem Fall nicht. 

Ein weiteres erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, mit dieser Maßnahme die finanzielle Bildung von Kindern und deren Eltern frühzeitig zu stärken. Dies soll dadurch erfolgen, dass quartalsweise über die Höhe des Startkapitals für die jeweiligen Geburtsjahrgänge berichtet und zusätzlich über die Entwicklung der kollektiven Anlage informiert wird. 

Die Bundesregierung setzt mit dem vorliegenden Referentenentwurf eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. 

3 Gesamtbewertung des Referentenentwurfs 

Der SoVD bewertet den vorliegenden Referentenentwurf insgesamt ambivalent. Das Ziel, die finanzielle Bildung junger Menschen zu stärken und frühzeitig Anreize für die Altersvorsorge zu setzen, beurteilen wir grundsätzlich als einen guten Ansatz. Gleichwohl betrachten wir die konsequente Ausrichtung auf eine rein kapitalgedeckte Säule mit ausgeprägter Skepsis. Während das System bei optimalem Marktverlauf Renditechancen verspricht, birgt die gewählte Struktur erhebliche Risiken hinsichtlich der sozialen Gerechtigkeit. Die Erreichung eines nennenswerten Altersvermögens ist im Entwurf faktisch an die private Zuzahlungsfähigkeit der Eltern oder anderer Dritter gekoppelt. Einkommensschwache Haushalte werden die geforderten Eigenbeiträge nicht im selben Maße aufbringen können. 

Dadurch droht der rein kapitalgedeckte Mechanismus – je mehr ich einzahle, desto überproportional mehr bekomme ich am Ende heraus – die bestehende Ungleichheit im Alter zu verfestigen. Vor diesem Hintergrund regen wir an, den Entwurf um wirksame soziale Ausgleichsmechanismen zu ergänzen, um eine Benachteiligung von Kindern aus finanzschwächeren Familien systemisch auszuschließen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, indem die 10 Euro für einkommensschwache Familien durch den Staat zusätzlich aufgestockt werden. 

Des Weiteren bewerten wir es grundsätzlich positiv, dass für alle Kinder, deren Eltern keinen Vertrag abschließen, das Geld kollektiv angelegt werden soll. Die Kinder haben dann bis zu ihrem 25. Lebensjahr die Möglichkeit, einen individuellen Vertrag abzuschließen und die bis dahin für sie eingezahlten Ansprüche zu erhalten. Hier stellt sich für uns jedoch die Frage, warum es einer Altersgrenze bedarf oder ob sie nicht zumindest höher angesetzt werden sollte? Denn möglich wird eine Übertragung nur dann, wenn die Person einen privaten Altersvorsorgevertrag abschließt. Das ist vielleicht nicht das, was einem jungen Menschen als Erstes in den Sinn kommt – erst recht dann nicht, wenn es vorher im Haushalt keine Rolle gespielt hat. Entscheidend wird es hierbei sein, dass die jungen Menschen frühzeitig und altersgerecht über das Startkapital in der Schule, der Ausbildung oder im Studium informiert werden. 

Explizit vorgesehen im Referentenentwurf ist, dass ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Frühstartrente in ein privates Altersvorsorgedepot überführt werden soll, welches mit dem Altersvorsorgereformgesetz eingeführt wurde. Denn die Produkte für die Frühstartrentenförderung beschränken sich ausschließlich auf das neue Standardprodukt. Für die Kosten ist das gut. Der Pfad in die private Altersvorsorge ist damit jedoch vorgezeichnet. 

Eine Verknüpfung mit den Empfehlungen der Alterssicherungskommission gibt es nicht. In der Gesamtschau aller aktuell diskutierten und sich im Gesetzgebungsprozess befindenden Vorschläge bleibt festzuhalten, dass die Kapitaldeckung an allen Ecken und Enden ausgebaut und die umlagefinanzierte – solidarische – gesetzliche Rente hingegen systematisch verschlechtert werden soll. Das Versprechen eines insgesamt deutlich höheren Rentenniveaus – wie es die Alterssicherungskommission mit ihren Empfehlungen in Aussicht stellt – wird den Risiken des Kapitalmarktes und der individuellen Vorsorge, beziehungsweise der Möglichkeit, überhaupt individuell vorsorgen zu können, überlassen. Damit werden Menschen mit Sorgeverantwortung, gesundheitlichen Einschränkungen und gebrochenen Erwerbsbiografien systematisch schlechter gestellt. 

Unabhängig von der Gesamtschau lässt sich hinsichtlich der Frühstartrente positiv festhalten, dass erstens bereits im Kindesalter ein Beitrag zur Altersvorsorge geleistet wird und zweitens alle Kinder aus sämtlichen Bevölkerungsschichten erreicht werden. Es ist außerdem anzunehmen, dass junge Erwachsene viel eher etwas für ihre Altersvorsorge tun, wenn bereits ein Grundstein gelegt wurde. 

Insgesamt bleiben wir jedoch dabei, dass jeder zusätzliche Euro am besten in der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt ist. Sie ist mit ihrer Umlagefinanzierung, ihren zahlreichen Leistungen und sozialen Ausgleichselementen ein gutes System, das zu Unrecht so viel Kritik erfährt. Die Vorschläge der Alterssicherungskommission und auch der hier vorliegende Referentenentwurf zur Einführung einer Frühstartrente gehen jedoch konsequent den Weg des Umbaus der Alterssicherung hin zu mehr Kapitaldeckung weiter. Das ist für den SoVD nicht der richtige Weg. 

Berlin, 31. Juli 2026 

DER VORSTAND
Abteilung Sozialpolitik